fbpx

Nachbesserung an der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“

Picture of Tobias Kahl
Tobias Kahl

Inhaber Kahl Immobilien

Die verbesserte KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ erhöht die Zugänglichkeit zum Wohneigentum für breitere Einkommensgruppen und fördert nachhaltiges Wohnen. Der Wechsel von Baukindergeld zu zinsverbilligten Krediten zeigt den Wunsch nach effizienterer Förderung.

„Wohneigentum für Familien“ Nachbesserung an der KfW-Förderung

Die staatliche KfW-Bank hat beschlossen, die KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) zu verbessern. Diese Verbesserungen treten ab dem 16. Oktober in Kraft und betreffen sowohl die Einkommensgrenzen als auch die maximalen Kreditbeträge.

Die Einkommensgrenze, die für die Inanspruchnahme dieses Kreditprogramms für Familien mit einem Kind relevant ist, wird von 60.000 Euro auf 90.000 Euro erhöht. Für jede zusätzliche Familie beträgt die Einkommenserhöhung 10.000 Euro.

Zusätzlich dazu werden die maximalen Kreditbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 Euro erhöht. Diese neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16. Oktober 2023.

Das Bundesbauministerium unterstützt dieses Förderprogramm, das den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum fördert. Das Programm verfügt über ein Budget von bis zu 350 Millionen Euro und richtet sich an Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) zielt darauf ab, die Wohneigentumsquote zu steigern und erfolgt in Form von zinsverbilligten KfW-Krediten. Es werden nur Häuser gefördert, deren CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus hinweg gering ist.

Zum Start des Programms im Juni 2023 lag der Zinssatz bei 1,25 Prozent für eine Kreditlaufzeit von 35 Jahren, wobei die Zinsbindung auf zehn Jahre festgelegt ist. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt vier Jahre.

Das Programm im Überblick:

  • Es fördert den Neubau und den Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten erfüllen und die Anforderungen hinsichtlich Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus nach dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) erfüllen.

  • Nur Wohngebäude, die nach Fertigstellung den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen, sind förderfähig.

  • Die Förderung erstreckt sich auf die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“.

  • Die Förderung bezieht sich auf maximal eine Wohneinheit und richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben oder bauen möchten. Dabei kann es sich um Einzelpersonen oder Haushalte handeln, die mindestens 50 Prozent Eigenanteil an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben und mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind im Haushalt haben, das zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der KfW geboren wurde und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Die Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln und erstreckt sich auf sämtliche Kosten für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Wenn Eigenleistungen erbracht werden, sind auch die Kosten für das Baumaterial förderfähig.

  • Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Projekts werden im Rahmen der vorgegebenen Kredithöchstbeträge finanziert. Die Höhe dieser Kredithöchstbeträge hängt von den geplanten Gebäudestandards sowie der Anzahl der Kinder ab, die zum Zeitpunkt des Antrags im Haushalt der Antragsteller oder ihres zukünftigen Ehe- oder Lebenspartners leben und das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Förderung bezieht sich auf maximal eine Wohneinheit.

Die Regierung hatte im November 2022 angekündigt, ein neues Förderprogramm für Familien einzuführen, nachdem das Baukindergeld Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen war. Die Entscheidung zugunsten von zinsverbilligten Krediten anstelle jährlicher Direktzahlungen nach dem Kauf wurde damit begründet, dass diese Maßnahme einen effizienteren Einsatz der finanziellen Mittel ermöglicht.

Das Baukindergeld wurde kritisiert, da es als zu kostspielig angesehen wurde und nicht das geeignete Instrument zur Förderung von Wohneigentum darstellte. Es wurde zum Jahresende 2022 eingestellt, nachdem insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestanden hatten.

Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) evaluierte das Baukindergeld im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und gelangte zu dem Schluss, dass die Mittel des Baukindergelds „die richtigen“ Zielgruppen erreicht hatten. Über die Hälfte der Haushalte verfügte über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro, während etwa ein Viertel ein Jahreseinkommen von weniger als 30.000 Euro hatte. Besonders im untersten Einkommenssegment spielte die Förderung eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung, Wohneigentum zu erwerben.

Sowohl für das Baukindergeld als auch für die neue Wohneigentumsförderung gilt das „zu versteuernde Einkommen“ als maßgeblicher Faktor. Für das Baukindergeld durfte das zu versteuernde Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung im Durchschnitt höchstens 75.000 Euro betragen. Bei einem Kind lag die Grenze bei 90.000 Euro, und für jedes weitere Kind kamen 15.000 Euro hinzu. Eine Familie mit einem Kind erhielt maximal 12.000 Euro Baukindergeld, während eine Familie mit drei Kindern 36.000 Euro erhalten konnte.

Fazit: Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand! Nehmen Sie in Anspruch, was Ihnen zusteht.

Die verbesserte KfW-Förderung "Wohneigentum für Familien" ab Oktober 2023 erleichtert den Zugang zu Wohneigentum für breitere Einkommensgruppen. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen und maximalen Kreditbeträge unterstützt Familien bei der Verwirklichung ihrer Wohnträume. Der Wechsel von Baukindergeld zu zinsverbilligten Krediten signalisiert den Wunsch der Regierung, effizientere Fördermaßnahmen umzusetzen. Die positive Evaluation des Baukindergelds unterstreicht die Wichtigkeit von gezielten finanziellen Anreizen für den Wohneigentumserwerb, insbesondere für Familien mit niedrigeren Einkommen. Insgesamt fördert die überarbeitete KfW-Förderung nicht nur den Wohneigentumserwerb, sondern setzt auch auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz, indem sie auf energieeffiziente und umweltfreundliche Gebäude abzielt.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt von der Kreditbank für Wiederaufbau:

Finden Sie heraus, welche Fördermöglichkeit am besten zu Ihnen passt. Nutzen Sie hierfür den Produktfinder.

Produktfinder der KfW

Haben Sie noch weitere Fragen und wünschen sich eine persönliche Beratung? 

Kommen Sie auf mich zu. Ich berate Sie gerne!

Ihr Tobias Kahl

Könnte Sie auch interessieren...

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen